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EEErbrecht effektiv

ErbteilübertragungDie entgeltliche Erbteilübertragung an Dritte

Abo-Inhalt03.04.20258 Min. LesedauerVon RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

| Nicht jede Erbschaft lässt sich schnell zu Geld machen. Insbesondere diejenigen, die sich den Nachlass mit anderen Miterben teilen, müssen oft Jahre bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft warten. Da ist der Verkauf des eigenen Erbteils häufig der schnellste Weg, das Erbe finanziell zu verwerten. Dies ist nur ein Fall von vielen, bei dem die Erbteilübertragung zum Zuge kommt. Dieser Beitrag erläutert anhand eines Musterfalls mit Mustervereinbarung und Anmerkungen die entgeltliche Übertragung eines Erbteils an einen Dritten. |

AUSGABE: EE 4/2025, S. 64 · ID: 50311163

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