Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2025 abgeschlossen.
FamilienheimSteuerbefreiung auch nach langer Erbauseinandersetzung
. 243611
| Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen – unabhängig davon, wie lange die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dauert. So entschied der BFH (15.5.24, II R 12/21, Abruf-Nr. 243611 ). |
Entscheidend ist, dass der Erbe das Familienheim weiterhin selbst nutzt und die Übertragung des Eigentums auf ihn im Rahmen der Nachlassteilung von Anfang an vorgesehen war. Damit widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine Frist von maximal sechs Monaten für die Auseinandersetzung ansetzt.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: EE 2/2025, S. 20 · ID: 50302671