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FamilienheimSteuerbefreiung auch nach langer Erbauseinandersetzung
. 243611
| Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen – unabhängig davon, wie lange die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dauert. So entschied der BFH (15.5.24, II R 12/21, Abruf-Nr. 243611 ). |
Entscheidend ist, dass der Erbe das Familienheim weiterhin selbst nutzt und die Übertragung des Eigentums auf ihn im Rahmen der Nachlassteilung von Anfang an vorgesehen war. Damit widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine Frist von maximal sechs Monaten für die Auseinandersetzung ansetzt.
AUSGABE: EE 2/2025, S. 20 · ID: 50302671