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BundesfinanzministeriumBMF äußert sich zum Verwaltungsvermögen: Entschärfung für Hotels – aber wenig mehr
Abo-Inhalt16.12.20244125 Min. LesedauerVon Dr. Thomas Stein, Ulm und Dr. Katrin Dorn, Münchenvon Dr. Thomas Stein, Ulm und Dr. Katrin Dorn, München
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Ausgabe 9 | 2024
Seiten 218–223| Mit einem Satz hatte der II. Senat des BFH jüngst in seinem Parkhaus-Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, BFH/NV 24, 995) nicht nur die Erwartungen von Parkhausbetreibern zur Begünstigung der Übertragung ihrer Gewerbebetriebe gem. §§ 13a, b ErbStG zunichte gemacht, sondern viele andere Branchen in Aufruhr versetzt, die selbst keinen Bezug zum Parkhausbetrieb haben. Nun hat sich das BMF in einem Erlass vom 19.11.24 zu der Problematik geäußert; neben einer Entschärfung für Hotelbetriebe lässt sich dem Verwaltungsschreiben aber leider wenig Positives entnehmen (siehe jüngst zur Einordnung der Problematik Christoffel, ErbbStg 24, 218 ff.). |
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AUSGABE: ErbBstg 1/2025, S. 4 · ID: 50261420
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