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VermögensübertragungenÜbertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt: IV. Senat bestätigt Auffassung des X. Senats
| Die Übertragung von Vermögen unter Nießbrauch erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, wie die Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 8.8.24 (IV R 1/20) wieder einmal eindrucksvoll bestätigt hat. Dabei hat der BFH aufgezeigt, dass sich bei der Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs die ertragsteuerlichen Folgen danach unterscheiden, ob diese Übertragung unter dem Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs erfolgt oder gegen Zusage einer lebenslangen Versorgungsrente. Erfreulicherweise hat der IV. Senat des BFH in seinem jüngsten Urteil die Auffassung des X. Senats bestätigt, sodass für den steuerlichen Berater nun in vielen Punkten Rechtssicherheit besteht. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Übertragung eines verpachteten Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt oder Versorgungsleistungen
- 2. Übertragung eines Einzelunternehmens unter Nießbrauchsvorbehalt
- 3. Übertragung eines L + F-Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt
- 4. Übertragung eines Anteils an einer gewerblichen Personengesellschaft unter Nießbrauchsvorbehalt
- 5. Abschließende Einordnung der Entscheidungen
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AUSGABE: ErbBstg 1/2025, S. 20 · ID: 50256302