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Jan. 2025

ImmobilienFällt bei Teilung einer Erbengemeinschaft Grunderwerbsteuer an?

Abo-Inhalt16.12.20243894 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Hat ein Verstorbener mehrere Erben, dann entsteht bekanntlich eine Erbengemeinschaft – und diese kann auch über Grundstücke verfügen. Doch was gilt für die Grundstücke bei Teilung der Erbengemeinschaft? Unterliegen diese Immobilien dann der Grunderwerbsteuer? Und was gilt, wenn ein Miterbe aus seinem Privatvermögen in die Erbmasse einen Ausgleich leisten muss, damit er das Grundstück erhält? |

Der Musterfall

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei Geschwistern, und die Erbmasse besteht nur aus einem Grundstück im Wert von 300.000 EUR. Nun soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Miterbe A soll das Grundstück erhalten und im Gegenzug an den Miterben B eine Ausgleichszahlung über 150.000 EUR aus seinem Privatvermögen leisten. Unterliegt der Vorgang der Grunderwerbsteuer?

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AUSGABE: ErbBstg 1/2025, S. 3 · ID: 50247152

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