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PersonengesellschaftBerücksichtigung angemessener GGf-Vergütung bei der Lohnsumme
| Laut FG Münster (14.4.25, 3 K 483/24 F; Rev. BFH II R 28/25, Abruf-Nr. 249207) sind bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen. Auf die ertragsteuerliche Qualifikation als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es danach nicht an. Maßgeblich sei vielmehr die handelsrechtliche Behandlung als Aufwand i. S. d. § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, soweit die vertraglich vereinbarten und tatsächlich gezahlten Vergütungen angemessen sind. |
Praxistipp | Da sich das FG gegen die anderslautende Auffassung der Finanzverwaltung in H E 13a.5 ErbStH 2020 gestellt hat, ist in Konfliktfällen wegen der Weisungsgebundenheit trotz der positiven Entscheidung im Besprechungsfall mit Widerstand der FÄ zu rechnen. Bis zur Entscheidung des BFH sollten betroffene Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen aber offengehalten werden. |
AUSGABE: ErbBstg 8/2025, S. 187 · ID: 50486499