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VermögensnachfolgeÜbertragung von Grundstücken des Privatvermögens unter Nießbrauchsvorbehalt

Abo-Inhalt25.07.202540 Min. LesedauerVon StBin Dr. Katrin Dorn, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V., Partnerin bei Möhrle Happ Luther, München/Hamburg

| Der Nießbrauch stellt immer noch eines der vielseitigsten Instrumente im Bereich der Vermögensnachfolge dar, um Ihren Mandanten schon zu Lebzeiten gezielt eine strukturierte Vermögensnachfolge zu ermöglichen. Grundstücke des Privatvermögens werden typischerweise unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Ziel ist es häufig, die Erträge in den Fällen der Vermietung der Grundstücke oder eines Nutzungsrechts zurückzubehalten sowie die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer aktiv zu mindern. Der folgende Beitrag zeigt nicht nur die schenkungsteuerlichen Folgen auf. Auch die oft unterschätzten ertrag- und grunderwerbsteuerlichen Folgen solcher Übertragungen werden kurz skizziert. |

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AUSGABE: ErbBstg 8/2025, S. 197 · ID: 50470950

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