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Genehmigung einer NamensänderungBeschwerderecht des nicht Sorgeberechtigten

Abo-Inhalt03.01.2022427 Min. LesedauerVon RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle

| Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil ist bei Namensübereinstimmung mit seinem Kind berechtigt, Beschwerde gegen die familiengerichtliche Genehmigung einer vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren nach § 2 Abs. 1 NamÄndG (z. B. Einbenennung in den Namen der Pflegefamilie) zu erheben. |

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AUSGABE: FK 2/2022, S. 27 · ID: 47637285

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