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UmgangsrechtUmgangsbeschluss verpflichtet Jugendamt nicht

Abo-Inhalt01.01.2022404 Min. LesedauerVon RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster

| Der BGH hat klargestellt, dass gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten i. S. v. § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden kann. Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Verfahrensbeteiligter war. |

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AUSGABE: FK 2/2022, S. 23 · ID: 47621801

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