Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

UmgangsrechtUmgangsbeschluss verpflichtet Jugendamt nicht

Abo-Inhalt01.01.2022404 Min. LesedauerVon RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster

| Der BGH hat klargestellt, dass gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten i. S. v. § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden kann. Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Verfahrensbeteiligter war. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 2/2022, S. 23 · ID: 47621801

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte