| Zu Beginn eines Mandats werden die Weichen gestellt – aber nicht nur fachlich, sondern auch haftungsrechtlich. Die folgende Checkliste zeigt typische Situationen auf, in denen etwas schieflaufen kann. |
Checkliste / Typische Fehlerquellen bei Mandatsbeginn |
- Welche Familiensachen sind dem Mandanten vorrangig wirklich wichtig und welche sind zwingend regelungsbedürftig?
- Feststellung, in welchem Bereich der Mandant ggf. naive Vorstellung bei der Rechtsdurchsetzung hat (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc.) ...
- Weiß der Mandant, dass bestimmte Behörden/Stellen beauskunften und beraten müssen (§§ 14, 15 SGB I „Anspruch“); Abstimmung RA/Mandant erforderlich.
- Verfolgt der Mandant mögliche Ansprüche bei Behörden wie Wohngeld, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfeleistungen pp. selbst oder nicht?
- Mandant verlässt sich i. d. R. auf den Anwalt; Eigenentscheidungen des Mandanten sind zu fordern; Anwalt schuldet primär Entscheidungsgrundlagen.
- Kostengünstige Scheidung bei Vertretung nur des Antragstellers/der Antragstellerin durch eigenen Anwalt nach Abstimmung mit der Gegenseite als Königsweg?
- I. d. R. bis häufig: Nein: Erfahrungsgemäß = häufiger gefährlicher Meinungswandel in der ersten Phase usw.;
- Rechtslage wird verkannt: Ehepartner ist rechtlich plötzlich Gegner, Kooperation zufällig, gefährliche Offenbarung von Tatsachen/Umständen;
- Ausführliche Hinweise auf Schutz der eigenen Rechtsposition: Kein Vertrauen auf vermeintlich verjährungshemmende Verhandlungen;
- Immer wieder vorentscheidend: Wie abschließend eindeutig oder unsicher ist die Trennungs- und Scheidungsentscheidung des eigenen Mandanten?
- Gibt es bereits Titel?
- Zugewinnausgleich:
- OLG Rostock 12.12.19, 25 U 1/16: Zinsschaden durch verzögernden Verbundantrag?
- OLG Celle 8.6.21, 10 UF 222/20: Verjährung von ZGA (An die Vermeidung der Verjährung eigener Ansprüche denken)
- Ehewohnung: Bei Streitorientierung: Regelungschance in der Wohnung oder zur Streitvermeidung getrennte Wohnungen erforderlich?
- Versorgungsausgleich: Vorbereitung, z. B. bei komplexen Sachverhalten: Frühzeitige Anfragen bei Rentenversicherungsträgern/Berufskammern/Sondierung, um sich intern abzusichern: Einschaltung von Rentenberatern/Sachverständigen ggf. geboten
|