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Übertragung der EntscheidungsbefugnisBeim Impfstreit – STIKO-Empfehlung ist das Zünglein an der Waage
Abo-Inhalt01.03.20222918 Min. Lesedauer
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Abruf-Nr. 227400
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| Können sich Eltern nicht darüber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, ist die Entscheidung auf denjenigen zu übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt (AG Bad Iburg 14.1.22, 5 F 458/21 EASO, Abruf-Nr. 227400). |
Die geschiedenen Eltern M und V stritten darüber, ob ihre 14 und 12 Jahre alten Kinder gegen Corona geimpft werden sollten. Die M lehnte es generell ab, die Kinder impfen zu lassen.
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AUSGABE: FK 4/2022, S. 55 · ID: 47984128
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