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Blitzlicht MandatspraxisErledigung der Auskunftsstufe beim ZGA

Abo-Inhalt18.03.2022226 Min. Lesedauer

| Stufenverfahren kommen beim Unterhalt und beim ZGA häufig vor. Werden geforderte Auskünfte mit dazugehörigen Nachweisen während des Verfahrens erteilt, muss verfahrensmäßig reagiert werden. |

Beispiel

Die Ehefrau (F) macht im Stufenverfahren ZGA-Ansprüche geltend. Einigungsversuche in der mündlichen Verhandlung scheitern, im Einvernehmen aller Beteiligten geht das Gericht ins schriftliche Verfahren über. Nach den Auskünften errechnet sich für die F ein ZGA. Kurz vor Schluss der mündlichen Verhandlung erreicht den Anwalt der F ein außergerichtliches Schreiben der Bevollmächtigten des M, wonach es weiteres Anfangsvermögen mit der Konsequenz gibt, dass für ZGA-Ansprüche kein Raum mehr bleibt. Für den Anwalt der F ist unklar, wie er sich verhalten soll.

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AUSGABE: FK 4/2022, S. 59 · ID: 47324693

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