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Blitzlicht MandatspraxisAuskunft zum Zugewinnausgleich

Abo-Inhalt20.11.20231233 Min. Lesedauer

| In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Auskünfte über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse nur widerwillig erteilt werden. Bei vielen Beteiligten hat man den Eindruck, sie würden diese Aufgabe am liebsten ihren Anwälten übertragen. Es ist jedoch eine ureigene Pflicht der Beteiligten, die Auskünfte selbst zu erarbeiten und zusammenzustellen. |

Beispiel

Ehemann M gibt seinem Anwalt A Zusammenstellungen zum Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen herein, um diese an die Gegenseite weiterzuleiten, und verlangt, dass A die Auskünfte überprüft und die Richtigkeit bestätigt. Zu Recht?

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AUSGABE: FK 12/2023, S. 201 · ID: 48751903

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