Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

Blitzlicht MandatspraxisAuskunft zum Zugewinnausgleich

Abo-Inhalt20.11.20231233 Min. Lesedauer

| In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Auskünfte über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse nur widerwillig erteilt werden. Bei vielen Beteiligten hat man den Eindruck, sie würden diese Aufgabe am liebsten ihren Anwälten übertragen. Es ist jedoch eine ureigene Pflicht der Beteiligten, die Auskünfte selbst zu erarbeiten und zusammenzustellen. |

Beispiel

Ehemann M gibt seinem Anwalt A Zusammenstellungen zum Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen herein, um diese an die Gegenseite weiterzuleiten, und verlangt, dass A die Auskünfte überprüft und die Richtigkeit bestätigt. Zu Recht?

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FK 12/2023, S. 201 · ID: 48751903

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte