Dez. 2023
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Besuchsrecht für eine Betroffene in einem PflegeheimKeine Verfassungsbeschwerde ohne erfolgloses Betreuungsverfahren
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Hinweis an Redaktion
BVerfG
| Bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben wird, ist der Rechtsweg zu den Fachgerichten vollständig auszuschöpfen, damit die behauptete Grundrechtsverletzung bereits dort verhindert oder beseitigt werden kann. Wird eine Tochter durch ein Besuchs- und Hausverbot betreffend ihre unter Betreuung stehende und im Pflegeheim untergebrachte Mutter belastet, ist daher zunächst der Rechtsweg zu den Betreuungsgerichten erfolglos zu durchlaufen. Das hat das BVerfG entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 12/2023, S. 206 · ID: 49083066
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