Aug. 2025
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NamensrechtDas neue Namensrecht: Das gilt für den Namen bei Kindern
Abo-Inhalt07.07.202510 Min. LesedauerVon RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz
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Hinweis an Redaktion
| Am 1.5.25 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (eingeführt durch Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht und des Internationalen Namensrechts vom 14.7.24, BGBl I 24, Nr. 185) in Kraft getreten. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen im Gesetz zu den Geburtsnamen des Kindes dar. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlegendes
- 2. Gemeinsame Sorge, ohne Ehenamen
- 3. Zeitpunkt und Form gem. § 1617 Abs. 1, 3 BGB
- 4. Alleinsorge ohne Familiennamen
- 5. Nachträgliche gemeinsame Sorge oder Scheinvaterschaft
- 6. Namensänderung der Eltern
- 7. Nach Scheidung der Eltern oder dem Tod eines Elternteils
- 8. § 1617e BGB: Einbenennung und Rückbenennung
- 9. Traditionelle Namen
- 10. Adoption von Minderjährigen und Volljährigen
AUSGABE: FK 8/2025, S. 138 · ID: 50190204
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