Aug. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2025 abgeschlossen.
NamensrechtDas neue Namensrecht: Das gilt für den Namen bei Kindern
Abo-Inhalt07.07.2025600 Min. LesedauerVon RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Am 1.5.25 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (eingeführt durch Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht und des Internationalen Namensrechts vom 14.7.24, BGBl I 24, Nr. 185) in Kraft getreten. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen im Gesetz zu den Geburtsnamen des Kindes dar. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlegendes
 - 2. Gemeinsame Sorge, ohne Ehenamen
 - 3. Zeitpunkt und Form gem. § 1617 Abs. 1, 3 BGB
 - 4. Alleinsorge ohne Familiennamen
 - 5. Nachträgliche gemeinsame Sorge oder Scheinvaterschaft
 - 6. Namensänderung der Eltern
 - 7. Nach Scheidung der Eltern oder dem Tod eines Elternteils
 - 8. § 1617e BGB: Einbenennung und Rückbenennung
 - 9. Traditionelle Namen
 - 10. Adoption von Minderjährigen und Volljährigen
 
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: FK 8/2025, S. 138 · ID: 50190204
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion
