Aug. 2025
Veranstaltungs-Tipp
LEGAL REVOLUTION: Besuchen Sie uns am 17. und 18.9.25!
21.07.2025
19 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2025 abgeschlossen.
GewSchGVerstoß gegen gerichtlich gebilligten Vergleich: Das sind die Anforderungen an die strafrechtlichen Feststellungen
Abo-Inhalt07.07.2025166 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der BGH stellt klar, welche Feststellungen der Strafrichter treffen muss, damit eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen einen Vergleich nach dem GewSchG erfolgen kann (BGH 9.1.25, 3 StR 340/24, Abruf-Nr. 247076). |
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird gem. § 4 S. 1 Nr. 2 GewSchG bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren Verpflichtung aus einem Vergleich zuwiderhandelt, soweit der Vergleich nach § 214a S. 1 FamFG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 oder 3 GewSchG, jeweils auch i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 GewSchG, bestätigt worden ist. Der BGH hat Folgendes klargestellt:
AUSGABE: FK 8/2025, S. 128 · ID: 50364034
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion