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ReiserechtWer haftet beim Kofferdiebstahl?
| Gibt sich eine Person fälschlich als Flughafenangestellte aus und stiehlt Koffer beim Entladen, kann der Flugreisende keinen Schadenersatz vom Flughafenbetreiber verlangen. |
. 232671
Das LG Frankfurt a. M. (7.10.22, 28 O 238/21, Abruf-Nr. 232671) hat für den Diebstahl von fünf Koffern mit Kleidern einer Luxusmarke im Wert von 300.000 EUR keinen Ersatzanspruch nach dem Montrealer Übereinkommen gesehen. Hieraus ergebe sich nur ein Anspruch von bis zu 1.600 EUR gegen die Fluggesellschaft. Auch ergebe sich aus dem Vertrag der Fluggesellschaft mit dem Flughafenbetreiber über die Gepäckabfertigung kein Anspruch. Es handele sich nicht um einen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.
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AUSGABE: FMP 1/2023, S. 6 · ID: 48768276