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Außergewöhnliche BelastungenKosten für die Sanierung einer Dachgeschosswohnung keine agB
| Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Gegenständen des existenznotwendigen Bedarfs (z. B. Wohngebäuden) stehen, können laut BGH agB sein (vgl. BFH 15.6.16, VI R 44/15, BFH/NV 17, 12). Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Beseitigung von Baumängeln zur Ermöglichung einer erstmaligen baurechts- und brandschutzkonformen Nutzung einer Dachgeschosswohnung zu eigenen Wohnzwecken sind jedoch laut FG Berlin-Brandenburg (18.3.21, 9 K 9147/19, DStRK 21, 186) keine agB i. S. v. § 33 Abs. 1 EStG. |
Danach führen Aufwendungen zur Beseitigung von durch Baumängel verursachte Schäden grundsätzlich nicht zum Abzug nach § 33 EStG – und zwar auch dann nicht, wenn eine selbst genutzte Wohnung betroffen ist und Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten nicht durchsetzbar sind. Baumängel seien keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Ereignissen wie etwa Hochwasserschäden vergleichbar.
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AUSGABE: GStB 4/2022, S. 112 · ID: 47989319