Apr. 2022
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GmbH-GeschäftsführerversorgungWirksamkeit, Eindeutigkeit, Auslegung und Üblichkeit von Pensionszusagen: In dubio pro fiskus – Teil 1
Abo-Inhalt16.03.20223863 Min. LesedauerVon Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL. B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding
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Hinweis an Redaktion
| Die Versorgungsbedingungen von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer sollten derart klar und eindeutig gefasst sein, dass sich der Regelungsinhalt zweifelsfrei bestimmen lässt. Können die in der Vereinbarung verwendeten Formulierungen diese Anforderungen nicht erfüllen, so nutzt die Finanzverwaltung die Zweifel regelmäßig, um die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz insoweit zu versagen. Kommt es im Anschluss an eine negative Feststellung der Betriebsprüfung zu einem finanzgerichtlichen Verfahren, so gilt – wie das FG Düsseldorf nunmehr verdeutlich hat – leider der Grundsatz: In dubio pro fiskus! |
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AUSGABE: GStB 4/2022, S. 139 · ID: 48087040
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