Mai 2022
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LohnnachzahlungenSteuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Abo-Inhalt12.04.20224858 Min. Lesedauer
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| Mit Urteil vom 2.12.2021 hat der BFH (VI R 23/19) entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. |
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