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Absetzung für AbnutzungGebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden

Abo-Inhalt24.05.20225531 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

| Bekanntlich wird ein Gebäude i. d. R. nach festen AfA-Sätzen (z. B. 2 % pro Jahr) abgeschrieben. Wird aber im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden – was dann deutlich günstiger sein kann (FG Münster 27.1.22, 1 K 1741/18 E, rkr.). |

1. Sachverhalt

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AUSGABE: GStB 6/2022, S. 194 · ID: 48296938

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