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Kapitalgesellschaft als MitunternehmerinAnwendbarkeit von § 8c KStG auf Verluste nach § 15a EStG
| Umstritten ist die Frage der Anwendbarkeit des § 8c KStG auf einen verrechenbaren Verlust aus der Beteiligung einer als Mitunternehmerin an einer KG beteiligten Kapitalgesellschaft. Dabei ist nicht eindeutig, ob § 8c KStG in dieser Konstellation auf Personengesellschaften anwendbar ist. Das FG Köln (28.10.21, 1 K 2563/17, Rev. BFH: IV R 27/21) hat sich aktuell dagegen ausgesprochen. |
Ist eine Kapitalgesellschaft Kommanditistin einer GmbH & Co. KG, führt ein Anteilseignerwechsel an der Kapitalgesellschaft nach schädlichem Beteiligungserwerb nicht zum Untergang nach § 15a EStG verrechenbarer Verluste. Damit hat das FG sich gegen die Verwaltungsauffassung im BMF-Schreiben vom 28.11.17 (IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004, BStBl I 17, 1645) zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gestellt. Das FG hat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass die verrechenbaren Verluste der Kapitalgesellschaft, die aus ihrer Beteiligung an der KG resultierten, sich wirtschaftlich noch nicht gewinnmindernd auf Ebene der Körperschaft ausgewirkt haben. Eine wirtschaftliche Belastung sei hier noch nicht eingetreten. Daher könne es nicht zu einem Verlustwegfall i. S. v. § 8c KStG kommen.
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AUSGABE: GStB 8/2022, S. 265 · ID: 48422359