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WerbungskostenSchuldzinsenabzug: Können Fehler bei der Aufteilung von Baukosten oder Kaufpreis geheilt werden?

Abo-Inhalt13.12.202210274 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt wird, mit Eigen- und mit Fremdmitteln finanziert, können die Darlehenszinsen bei geschickter Gestaltung zu einem großen Teil oder sogar in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden – und nicht bloß anteilig im Verhältnis der Wohn- oder Nutzflächen. Im Prinzip ist das Gestaltungsmodell seit rund 20 Jahren gängig, doch leider kommt es immer wieder zu Fehlern und so stellt sich die Frage, ob diese geheilt werden können. Leider hat der BFH in jüngster Zeit einer solchen Heilung zweimal eine Absage erteilt. Doch in einem speziellen Fall hat der BFH einen Fehler als unerheblich betrachtet. Das aktuelle Urteil könnte zahlreichen Immobilieneigentümern weiterhelfen, bei denen das Finanzamt den Schuldzinsenabzug kürzen will. |

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AUSGABE: GStB 1/2023, S. 21 · ID: 48746163

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