März 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2023 abgeschlossen.
SonderausgabenKein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
Abo-Inhalt10.01.20232243 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 (X R 7/21) entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können. |
Zum Hintergrund
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 48984773
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion