Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
März 2023

FeststellungsverfahrenKeine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte von Komplementären einer KGaA

07.02.20232620 Min. Lesedauer

| Ob die Einkünfte eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA einheitlich und gesondert gem. § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO festzustellen sind, ist höchst umstritten. Die Rechtsprechung lehnt eine solche Feststellung für die Komplementäre der KGaA überwiegend ab (vgl. zuletzt BFH 15.3.17, I R 41/16; FG Schleswig-Holstein 26.8.20, 5 K 186/18). Der wohl überwiegende Teil der Literatur befürwortet dagegen die Durchführung eines Feststellungsverfahrens (u. a. Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 180 AO Rd. 17; Söhn in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 180 AO Rz. 176). Aktuell hat sich das FG Köln (4.5.22, 12 K 1274/18; Rev. BFH: I R 24/22) zu dieser Problematik positioniert und die Durchführung eines Feststellungsverfahrens für eine KGaA abgelehnt. |

Praxistipp | Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Bis zur Entscheidung über die eingelegte Revision ist es daher geboten, weiterhin die Durchführung eines Feststellungsverfahrens für eine KGaA zu beantragen, bei zu erwartender Ablehnung gegen den negativen Feststellungsbescheid Einspruch einzulegen und das Verfahren im Hinblick auf die anhängige Revision I R 24/22 zum Ruhen zu bringen.

AUSGABE: GStB 3/2023, S. 75 · ID: 49054344

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte