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März 2023

SonderausgabenKein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Abo-Inhalt10.01.20232243 Min. Lesedauer

| Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2022 (X R 7/21) entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können. |

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