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Juli 2024

Einheitlicher Erwerbsvorgang10 %-Schwelle: BFH segnet Steuerbefreiung von Dividenden bei „Blockerwerb“ ab

Abo-Inhalt 01.07.2024 3 Min. Lesedauer Von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

| Grundsätzlich gilt die rückwirkende Steuerfreiheit für Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft nur dann, wenn die Beteiligung, die der Ausschüttung zugrunde liegt, im Laufe des Jahres zu mehr als 10 % in einem Erwerbsvorgang erworben wurde (§ 8b Abs. 4 S. 6 KStG). In einer für die steuerpflichtige GmbH sehr erfreulichen Entscheidung hat der BFH nun klargestellt, dass die Steuerfreiheit auch dann gilt, wenn durch einen Blockerwerb zwar insgesamt mehr als 10 % der Stammanteile erworben werden, daran aber mehrere Veräußerer mit jeweils kleineren Paketen beteiligt sind (BFH 6.9.23, I R 16/21, Abruf-Nr. 239073). |

Allgemeine Vorbemerkung

AUSGABE: GStB 7/2024, S. 236 · ID: 49910028

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