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Juli 2024

UmsatzsteuerNachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nicht nur per USt-IdNr.

Abo-Inhalt 25.06.2024 5 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr ist es umsatzsteuerlich bedeutend, ob der Leistungsempfänger ein Endverbraucher oder ein Unternehmer ist. Zum Nachweis der Unternehmereigenschaft ist die Überprüfung der USt-IdNr. üblicherweise das beste Mittel. Doch wenn deren Verwendung nicht ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal vorgeschrieben ist, kann die Unternehmereigenschaft auch anderweitig nachgewiesen werden. Der BFH hat diesen Grundsatz nochmals bestätigt. Des Weiteren hat er aufgezeigt, dass an den Nachweis der Unternehmereigenschaft keine überbordenden Anforderungen zu stellen sind. Schon gar nicht dürfen Finanzverwaltung und Finanzgerichte pauschalierend zulasten des leistenden Unternehmers entscheiden (BFH 31.1.24, V R 20/21). |

Sachverhalt

AUSGABE: GStB 7/2024, S. 241 · ID: 50025898

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