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Juli 2024

GesetzgebungSteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG und Gestaltungsmöglichkeiten

Abo-Inhalt 01.07.2024 18 Min. Lesedauer von Prof. Dr. Alois Th. Nacke, Richter am BFH, Hannover

| Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl I 22, 2294) ist mit § 3 Nr. 72 EStG eine neue Steuerbefreiungsvorschrift in der Welt. Danach sind bestimmte Photovoltaikanlagen von der Ertragsbesteuerung ausgenommen. Die Neuregelung gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Mitunternehmerschaften – und über § 8 Abs. 1 S. 1 KStG auch für Körperschaften. Die neue Vorschrift macht es möglich, durch entsprechende Gestaltungen in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen. Die Praxis zeigt allerdings auch, dass sich unerwünschte Rechtsfolgen ergeben können, wenn wir einen Fall des § 3 Nr. 72 EStG haben. Insbesondere im Zusammenhang mit § 7g EStG und § 3c EStG ergeben sich Fragen, die noch nicht endgültig geklärt sind. |

AUSGABE: GStB 7/2024, S. 246 · ID: 49988832

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