Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2024 abgeschlossen.
GesetzgebungSteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG und Gestaltungsmöglichkeiten
| Seit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl I 22, 2294) ist mit § 3 Nr. 72 EStG eine neue Steuerbefreiungsvorschrift in der Welt. Danach sind bestimmte Photovoltaikanlagen von der Ertragsbesteuerung ausgenommen. Die Neuregelung gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Mitunternehmerschaften – und über § 8 Abs. 1 S. 1 KStG auch für Körperschaften. Die neue Vorschrift macht es möglich, durch entsprechende Gestaltungen in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen. Die Praxis zeigt allerdings auch, dass sich unerwünschte Rechtsfolgen ergeben können, wenn wir einen Fall des § 3 Nr. 72 EStG haben. Insbesondere im Zusammenhang mit § 7g EStG und § 3c EStG ergeben sich Fragen, die noch nicht endgültig geklärt sind. |
AUSGABE: GStB 7/2024, S. 246 · ID: 49988832