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GmbH-GeschäftsführerversorgungIn dubio pro fiskus: BFH bestätigt Auslegungsregeln und segmentierte Bewertung von Pensionszusagen

Abo-Inhalt 31.07.2024 20 Min. Lesedauer Von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL. B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding

| Dass es bei der Formulierung von Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer aufgrund des in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG normierten Klarheits- und Eindeutigkeitsgebots auf absolute Kleinigkeiten ankommen kann, ist mittlerweile bekannt. Einen eindrucksvollen Beweis dafür liefert ein Streitfall, in dem das FG Düsseldorf (9.6.21, K 3034/15 K, G, F) einer GmbH die in der Steuerbilanz gebildete Rückstellung allein deswegen vollständig gewinnerhöhend aufgelöst sowie die vorgezogenen Altersrenten als vGA beurteilt und vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen hat, weil die Pensionszusagen zugunsten der beiden GGf keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen einer vorgezogenen Altersrente beinhalteten. Die Autoren haben in der GStB ausführlich über das Verfahren berichtet (GStB 22, 139 ff. und 183 ff.) und dabei eindringlich an den BFH appelliert, dem „Treiben“ des FG Einhalt zu gebieten. Mit Erfolg! |

AUSGABE: GStB 8/2024, S. 297 · ID: 50078993

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