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GesetzgebungJahressteuergesetz 2024: Steueroptimiertes Doppel-Holding-Modell vor dem „Aus“

Abo-Inhalt 01.10.2024 9 Min. Lesedauer Von Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln

| Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vom 5.6.24 sollen mit den geplanten Änderungen in § 18 Abs. 3 UmwStG und in § 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG das vielfach praktizierte gewerbesteuerliche Doppelstock-Modell (vgl. Ott, GStB 24, 335 ff.) sowie das Doppel-Holding-Modell (vgl. Ott, GStB 23, 258) im Zusammenhang mit dem Verkauf von GmbH-Anteilen künftig verhindert werden. Bereits mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.24 hat der Gesetzgeber das in der Vergangenheit ebenfalls mögliche Verdeckte-Einlage-Modell bei „jungen“ Beteiligungen im Betriebsvermögen (vgl. Ott, GStB 23, 260) kassiert, indem § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. a EStG n. F. nur bei einer Einlage aus dem Privatvermögen Anwendung findet. |

AUSGABE: GStB 10/2024, S. 363 · ID: 50135070

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