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SteuervergünstigungenUmstrukturierungen im Konzern – § 6a GrEStG als eine Vorschrift mit Fehlerpotenzial

Abo-Inhalt 01.10.2024 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. (FH) Christian Beitler, OAR, Sachgebietsleiter und Dipl.-Finw. (FH) Mario Bücher, OAR, Großbetriebsprüfer, beide in der hessischen Finanzverwaltung

| § 6a GrEStG hat seine „ganz eigene Idee“ eines Konzerns. Die Finanzverwaltung hat ihre Rechtsansicht zu § 6a GrEStG in den gleichlautenden Ländererlassen vom 25.5.23 (BStBl I 23, 995) dargelegt. In der folgenden Fallbesprechung wird aufgezeigt, wie die Vorschrift aufgebaut und wo Fehlerpotenzial verborgen ist. Auch wird deutlich gemacht, dass es für den Käufer einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft sinnvoll sein kann, den Verkäufer bei den Kaufverhandlungen auf bislang gewährte Steuervergünstigungen nach § 6a GrEStG anzusprechen. |

AUSGABE: GStB 10/2024, S. 380 · ID: 50135643

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