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06.03.2025

Jahressteuergesetz und BundesfinanzhofNeue „Spielregeln“ bei der (Rück-)Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen

Abo-Inhalt 03.03.2025 20 Min. Lesedauer Von Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln

| Mit dem am 6.12.24 in Kraft getretenen JStG 2024 (BGBl I 24, Nr. 387) wurden verschiedene Vorschriften im UmwStG neu gefasst. Betroffen von diesen Änderungen ist auch die (Rück-)Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft oder in ein Einzelunternehmen. Eine solche Umwandlung kann – unter Beachtung der fiktiven Ausschüttung und Besteuerung der thesaurierten Gewinne nach § 7 UmwStG – grundsätzlich unter Fortführung der Buchwerte und damit ohne Auflösung stiller Reserven vollzogen werden. Dennoch sind die Steuerfallen bei einer (Rück-)Umwandlung in jüngster Zeit auch Gegenstand von Entscheidungen des BFH gewesen. Dies gibt Anlass, auf die neuen Spielregeln im Detail einzugehen. |

AUSGABE: GStB 3/2025, S. 103 · ID: 50274994

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