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LGPLöhne und Gehälter professionell

LohnsteuerhaftungLohnsteuerpauschalierung – das Wahlrecht frühzeitig ausüben

Top-Beitrag Abo-Inhalt 13.01.2016 4 Min. Lesedauer

| Der BFH befasste sich mit der Lohnsteuerpauschalierung im Fall von Job-Tickets. Er gab dem Arbeitgeber zu verstehen, dass er das Wahlrecht zur Pauschalierung bei Job-Tickets mit der Lohnsteueranmeldung ausüben muss und nicht durch einen Antrag im finanzgerichtlichen Verfahren nachholen kann. Das Urteil macht deutlich: Arbeitgeber müssen auf die Art der Sachbezüge und Pauschalierungsvorschriften besonders achten. |

Ausgabe: 02/2016, S. 27 · ID: 43771997

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