Betriebliche AltersversorgungÜberversorgungsgrenze bei unterjähriger Gehaltsänderung
| Erhält ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, darf die spätere Gesamtversorgung nicht mehr als 75 Prozent der Aktivbezüge betragen. Sonst liegt eine Überversorgung vor, die zur Kürzung der Pensionsrückstellungen bei der GmbH führt. Nach Ansicht des FG Düsseldorf kommt es bei einer Gehaltsreduzierung während des Jahres auf den tatsächlich bezogenen und nicht auf den neuen Jahreslohn an. |
Im Urteilsfall wurde das Gehalt ab November drastisch reduziert. Das Finanzamt rechnete das herabgesetzte Gehalt auf das Jahr hoch und kam zu einer deutlichen Überversorgung. Für das FG Düsseldorf kam es dagegen allein auf die Aktivbezüge im Streitjahr an. Da bis Oktober ein sehr hohes Gehalt gezahlt wurde, sei die 75-Prozent-Grenze eingehalten (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015, Az. 6 K 4456/13 K, Abruf-Nr. 146231). Der Fall geht jetzt vor den BFH (Az. der Revision I R 91/15).
Ausgabe: 02/2016, S. 19 · ID: 43826600
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