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SonderzuwendungenAnwesenheitsprämie – lassen sich mit ihr Fehlzeiten minimieren?
Abo-Inhalt 23.02.2016 6 Min. Lesedauer Von FA für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer und Rechtsanwältin Saskia Krusche, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg
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Hinweis an Redaktion
| Mit einer Anwesenheitsprämie möchte der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dazu animieren, nicht gleich bei jedem Schnupfen zuhause zu bleiben. Eigentlich sollen nur Arbeitnehmer sie erhalten, die möglichst geringe Fehlzeiten aufweisen. LGP erläutert, warum die Anwesenheitsprämie für Zeiten von Krankheit aber nur bedingt gekürzt werden kann und wie sie sich in der Praxis rechtssicher umsetzen lässt. Außerdem lernen Sie Alternativen kennen, eine hohe Arbeitsmoral zu belohnen. |
Ausgabe: 03/2016, S. 49 · ID: 43844178
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