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AuslandstätigkeitBMF hat Werte für steuerfreie Kaufkraftzuschläge aktualisiert

Abo-Inhalt 02.02.2016 1 Min. Lesedauer

| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten ( § 3 Nr. 64 S. 3 EStG ). Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. Januar 2016 aktualisiert. |

Weiterführender Hinweis
  • BMF-Schreiben, Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 1.1.2016, Abruf-Nr. 146199

Ausgabe: 02/2016, S. 19 · ID: 43820311

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