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LGPLöhne und Gehälter professionell

Betriebliche AltersversorgungDirektversicherung: § 40b EStG und § 3 Nr. 63 zusammen nutzbar

Abo-Inhalt 31.08.2016 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt: In dem Beitrag in LGP 8/2016 steht auf Seite 137, dass die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG und nach § 40b EStG nur einmal pro Arbeitnehmer nutzbar ist. Ist es möglich, eine Direktversicherung nach § 40b EStG (1.752 Euro mit 20 Prozent pauschaler Lohnsteuer) und gleichzeitig eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei abzurechnen? |

Antwort | Ja, die Konstellation Direktversicherung nach § 40b EStG und Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist möglich. Denn § 3 Nr. 63 EStG kann neben § 40b EStG genutzt werden. Jedem Arbeitnehmer steht die § 40b-EStG-Förderung aber nur einmal zu, nicht zweimal. Sprich: Der Arbeitgeber kann die § 40b-EStG-Förderung nicht für eine Direktversicherung und dann noch für eine Pensionskasse nutzen. Ebenso ist es bei § 3 Nr. 63 EStG.

Ausgabe: 09/2016, S. 145 · ID: 44240548

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