Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

LohnzuschlägeNach § 3b EStG steuerfreie Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbar

Abo-Inhalt 10.08.2016 1 Min. Lesedauer

| Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei im Rahmen des § 3b EStG gewährt, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Das hat der BGH klargestellt. |

Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbare Erschwerniszulagen, soweit diese den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Als Anhaltspunkt für „das Übliche“ kann nach Ansicht des BGH § 3b EStG herangezogen werden. Sprich: Nachtarbeitszuschläge, die für tatsächlich geleistete Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind in den Grenzen des § 3b EStG steuerfrei – und unpfändbar (BGH, Beschluss vom 29.06.2016, Az. VII ZB 4/15, Abruf-Nr. 187472).

Weiterführender Hinweis
  • Lesen Sie in LGP 9/2016 auf Seite 147 → Abruf-Nr. 44190940, was Sie bei der Gewährung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen beachten müssen.

Ausgabe: 09/2016, S. 146 · ID: 44194058

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2016

Bildrechte