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Sachbezüge/Veranstaltungen§ 37b EStG – Finanzverwaltung mit neuen Details zur Kostenaufteilung bei Veranstaltungen
Top-Beitrag Abo-Inhalt 24.10.2017 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
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Hinweis an Redaktion
| Einladungen zu Veranstaltungen führen bei den teilnehmenden Kunden oder Arbeitnehmern meist zu einem geldwerten Vorteil, für den das einladende Unternehmen die Steuer pauschal mit 30 Prozent übernehmen kann. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun nochmals zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Veranstaltungen Stellung genommen und dabei vor allem zwei Fragen beantwortet: Wann gehören Bewirtungskosten in die Bemessungsgrundlage? Wie sind die Kosten zeitanteilig aufzuteilen? |
Ausgabe: 11/2017, S. 188 · ID: 44953430
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