Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Sachbezüge/Veranstaltungen§ 37b EStG – Finanzverwaltung mit neuen Details zur Kostenaufteilung bei Veranstaltungen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 24.10.2017 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Einladungen zu Veranstaltungen führen bei den teilnehmenden Kunden oder Arbeitnehmern meist zu einem geldwerten Vorteil, für den das einladende Unternehmen die Steuer pauschal mit 30 Prozent übernehmen kann. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun nochmals zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Veranstaltungen Stellung genommen und dabei vor allem zwei Fragen beantwortet: Wann gehören Bewirtungskosten in die Bemessungsgrundlage? Wie sind die Kosten zeitanteilig aufzuteilen? |

Ausgabe: 11/2017, S. 188 · ID: 44953430

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2017

Bildrechte