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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 02.10.2017 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Ersparte Überführungskosten als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig?

Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob es einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellt, wenn Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber (Hersteller) verbilligt ein Auto kaufen können und der Arbeitgeber auf die üblichen Überführungskosten verzichtet. Das FG München meint „Ja“ (FG München, Urteil vom 19.05.2017, Az. 8 K 2605/16, Abruf-Nr. 195596). Das Az. beim BFH lautet VI R 31/17.

Lohnsteuerliche Vereinfachungen beim Laden von E-Bikes?

Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im BMF, hat auf Anfrage des Abgeordneten Matthias Gastel folgende Punkte mitgeteilt (BT-Drucks. 18/13307 vom 11.08.2017, Antwort auf Frage 20, Abruf-Nr. 196405):

  • Die Steuerfreiheit, die für das Aufladen von Elektro-Kraftfahrzeugen gilt, wird nicht auf „Zweiräder mit Elektroantrieb“ ausgeweitet. Das entspricht nicht der Zielrichtung der Regelung.
  • Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörtern derzeit Vereinfachungen bei Erfassung und Abrechnung möglicher Vorteile durch das Aufladen von Elektrofahrrädern am Arbeitsplatz.
Muster zum Download für Lohnsteuer-Anmeldung 2018

Das BMF hat das neue Vordruckmuster und die Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018 bekanntgegeben (BMF, Bekanntmachung vom 06.09.2017, Az. IV C 5 – S 2533/17/10001, Abruf-Nr. 196437).

BFH muss über „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ entscheiden

Unter welchen Voraussetzungen erbringt der Arbeitgeber Zuschüsse zu Internet-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten der Arbeitnehmer „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“? Darüber muss der BFH entscheiden (FG Münster, Urteil vom 28.06.2017, Az. 6 K 2446/15 L, Abruf-Nr. 196493, Rev. beim BFH, Az. VI R 40/17).

Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn

Einem Arbeitnehmer kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 17.02.2017, Az. 4 K 1838/14, Abruf-Nr. 195688). Das Finanzamt hat Revision beim BFH eingelegt (Az. VI R 24/17).

Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

Die OFD Niedersachsen hat in Bezug auf das BMF-Schreiben vom 08.12.2008 (Az. IV C 6 – S 2137/07/10002, Abruf-Nr. 090836) klargestellt, dass eine Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums auch im Pauschalwertverfahren nicht zulässig ist, wenn das maßgebende Dienstverhältnis nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 06.02.2017, Az. S 2137 – 48 – St 221/St 222, Abruf-Nr. 192449).

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge führen auch beim faktischen Geschäftsführer zu vGA

Nach Ansicht des FG Münster führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nicht nur bei einem nominellen, sondern auch bei einem faktischen Geschäftsführer einer GmbH zu einer vGA (FG Münster, Urteil vom 27.01.2016, Az. 10 K 1167/13, Abruf-Nr. 185205).

Keine Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat

Geschäftsführer einer GmbH haften nicht für während der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren fällig gewordene Lohnsteuerbeträge, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen haben (FG Münster, Urteile vom 23.06.2017, Az. 3 K 1537/14 L und 3 K 1539/14 L, Abruf-Nrn. 196682 und 196684).

Ausgabe: 10/2017, S. 172 · ID: 44821142

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