AltersversorgungEintrittspflicht des PSV für Leistungskürzung der Pensionskasse?
| Muss der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die Leistungskürzungen der Pensionskasse eintreten? Diese Frage lässt das BAG vom EuGH klären. |
Das BAG geht davon aus, dass das deutsche Recht keine Eintrittspflicht des PSV vorsieht, wenn die Pensionskassenrente gekürzt wird und der Arbeitgeber aufgrund eigener Zahlungsunfähigkeit die Kürzungen nicht ausgleichen kann. Eine Haftung des PSV kann sich daher allenfalls aus Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG ergeben. Dies setzt voraus, dass die Norm auf den Sachverhalt anwendbar ist. Weiter kommt es darauf an, ob sich der Arbeitnehmer auch gegenüber dem PSV auf Art. 8 berufen kann (BAG, Beschluss vom 20.02.2018, Az. 3 AZR 142/16 [A], Abruf-Nr. 199787).
Ausgabe: 03/2018, S. 58 · ID: 45155206
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