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Gesetzliche UnfallversicherungBetrieblicher Grillabend: Toilettengang ist versicherter Weg

07.03.2018 1 Min. Lesedauer

| Stürzt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin auf einem Grillabend bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auf dem Weg zur Toilette und bricht sich das Bein, liegt ein Arbeitsunfall vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorgesetzte zum Unfallzeitpunkt den Grillabend noch nicht beendet hat, auch wenn keine Anwesenheitspflicht mehr besteht, so das SG Dortmund. |

Die Alkoholisierung schließe den Versicherungsschutz nicht aus. Denn die Arbeitnehmerin sei noch zu einer angemessenen Teilnahme am geselligen Beisammensein auf der betrieblichen Veranstaltung in der Lage gewesen (SG Dortmund, Urteil vom 01.02.2018, Az. S 18 U 211/15, Abruf-Nr. 199717).

Ausgabe: 03/2018, S. 57 · ID: 45175071

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