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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitsrechtLohnsteuer bei Entschädigung wegen Verstoßes gegen das AGG

15.03.2018 1 Min. Lesedauer

| Wird ein Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen das AGG verurteilt, muss er dem Betroffenen eine Entschädigung aus einem bestehenden oder künftigen Arbeitsverhältnis zahlen (§ 15 AGG). Die steuerliche Behandlung der Entschädigung hängt davon ab, ob die Entschädigung auf § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG basiert. Die OFD Nordrhein-Westfalen nennt die Details. |

Praxishinweis | Der Arbeitgeber sollte im Fall des § 15 Abs. 2 AGG als Nachweis, dass die Entschädigung steuerfrei ausgezahlt werden durfte,
  • das Urteil, mit dem er zum Schadenersatz verpflichtet worden ist, und
  • die Kurzinfo der OFD NRW vom 01.02.2018 (Abruf-Nr. 200067) dem Lohnkonto beifügen und aufbewahren.

Ausgabe: 03/2018, S. 56 · ID: 45188920

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