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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitslohnRabatte von dritter Seite im Unternehmensverbund nur ausnahmsweise lohnsteuerpflichtig

Abo-Inhalt 16.03.2018 2 Min. Lesedauer

| Gewährt ein Dritter Arbeitnehmern eines Unternehmens Rabatt, liegt nur ausnahmsweise steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Und zwar, wenn mit dem Preisnachlass die für den Arbeitgeber erbrachte Arbeitsleistung final entgolten werden soll. Das hat das FG Hamburg entschieden und dabei auf die Rabattrechtsprechung des BFH abgestellt. |

Streit um Rabatte im Unternehmensverbund

Ausgabe: 03/2018, S. 66 · ID: 45191744

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