VergütungFahrsicherheitstraining: Ausgefallene Arbeitsstunden vergüten?
| Ein Arbeitgeber in der mobilen Pflege zahlt den Arbeitnehmern nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Jetzt hat er seine Arbeitnehmer zu einem Fahrsicherheitstraining angemeldet und dieses bezahlt. Er fragt: Muss er den Arbeitnehmern die durch das Fahrsicherheitstraining ausgefallenen Arbeitsstunden vergüten? Die Antwort gibt Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin. |
Antwort | Die ausgefallenen Arbeitsstunden sind zu vergüten, wenn der Arbeitgeber das Training angeordnet hat. Dann hat er mit dem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht (§ 106 GewO) die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers an diesem Tag inhaltlich auf die Teilnahme an der Schulung konkretisiert. Die Zeit der Schulung gilt deshalb als Arbeitszeit und ist zu vergüten bzw. auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit anzurechnen.
Ausgabe: 05/2018, S. 94 · ID: 45282866
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