Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenTypische Berufskleidung und Barablösung steuer- und beitragsfrei belassen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 16.07.2018 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim

| In vielen Unternehmen stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Berufskleidung zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Berufskleidung sogar steuer- und beitragsfrei überlassen. Auch eine Barablösung statt einer unentgeltlichen Überlassung ist steuer- und beitragsfrei möglich. |

Ausgabe: 08/2018, S. 147 · ID: 45401536

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2018

Bildrechte