etriebliche Altersversorgung
Neue Heubeck-Richttafeln wurden im Juli 2018 veröffentlicht
01.08.2018
1 Min. Lesedauer
| Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745). |
Ausgabe: 08/2018, S. 146 · ID: 45431397