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Lohnabrechnung/ReisekostenEigenbelege als Notfalllösung für fehlende Nachweise: So gehen Arbeitgeber damit um

Top-Beitrag Abo-Inhalt 21.03.2019 5 Min. Lesedauer Von StB, Dipl.-Finw. (FH) Anne L’habitant, WTS Steuerberatungsges. mbH

| In der Hektik des Alltags kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Quittungen verlieren oder vergessen haben, sich eine aushändigen zu lassen. Nichtsdestotrotz haben sie im Auftrag ihres Arbeitgebers gehandelt und Kosten verauslagt, die sie natürlich erstattet haben möchten. Eigenbelege sind da die Notfalllösung für die fehlenden Nachweise. Damit die Kostenerstattung auch die Finanzverwaltung anerkennt, sollten die folgenden Regelungen und Voraussetzungen bekannt sein. |

Ausgabe: 05/2019, S. 77 · ID: 45785383

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